Fast 17 Millionen Flugreisende waren im Jahr 2018 von Flugverspätungen betroffen.
Liegen bestimmte Gründe für diese Verspätungen vor, kann der Passagier in der EU eine genau definierte Entschädigung von seiner Fluggesellschaft verlangen.
Jetzt aber planen die Bürokraten in Brüssel eine Neufassung dieser Regelung – allerdings nicht zum Vorteil der Reisenden.
Diese Information bleibt fast unbemerkt. Aber es besteht die Gefahr, dass sich die Situation für die 900 Millionen europäischen Fluggäste ändert. Laut Aussagen zweier Verbraucherverbände, dem Verband deutscher Verbraucherorganisationen und dem Verband der Anwälte für Fahrgastrechte (APRA), will die Europäische Union die Vorschriften der EU-Richtlinie 261/2004 über die Rechte von Fluggäste.
Diese EU-Richtlinie regelt die Entschädigung, die Fluggesellschaften im Falle von Flugverspätungen oder -stornierungen zahlen.Die Richtlinie sieht jetzt eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro vor, je nach zurückgelegter Entfernung, falls sich die Ankunft am endgültigen Bestimmungsort um mehr als 3 Stunden verzögert. Auf Initiative des kroatischen Ratsvorsitzes beabsichtigt die Europäische Union nun, diese Bedingungen zu lockern, von denen die Fluggesellschaften profitieren würden. Am 30. Januar gab die kroatische Präsidentschaft diskret ihre „Leitprinzipien zur Führung künftiger Diskussionen“ an die nationalen Delegationen weiter. Der Text wird voraussichtlich im Juni offiziell vorgestellt.