Diese Vorschriften gelten nur für Fahrzeuge, die auch in Italien zugelassen sind. Wenn Sie mit Ihrem in Deutschland zugelassenen Auto nach Italien fahren, benötigen Sie zwar einen
passenden Kindersitz, dieser muss aber nicht diese neuen Voraussetzungen erfüllen.
Ausnahme: Wenn Sie als Fahrzeugführer Ihren Wohnsitz in Italien haben.
WICHTIG:
Wenn Sie nach Italien fliegen, dort einen Mietwagen übernehmen, aber
Ihren eigenen Kindersitz mitnehmen möchten: dann gilt diese Regelung auch für Sie.
Falls Sie über keinen derart technisch ausgerüsteten Sitz verfügen sollten, müssten Sie diesen über Ihren
örtlichen Autovermieter ausleihen. Da empfehlen wir Ihnen unbedingt die rechtzeitige Reservierung, da sicherlich viele Reisende diesen Service in Anspruch nehmen werden, aber nur eine begrenzte Anzahl entsprechender Sitze vorhanden sein wird.
Viele wertvolle Informationen und Tipps für Italien erhalten Sie beim
Fremdenverkehrsamt. Schade, auf diese Neureglung weisen die Experten nicht hin.
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Kindersitze in Italien:




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